Satzung der Tennisabteilung des TSV Emmering e.V.
1 Zugehörigkeit
1.1 Die Tennisabteilung ist eine selbständige Abteilung mit eigenen Richtlinien im Rahmen des Sportvereins TSV Emmering e.V.
1.2 Ihre Mitglieder sind zwangsläufig Mitglieder auch des Hauptvereins.
1.3 Die Tennisabteilung erhebt eigene Beiträge, die Kasse wird von ihr selbst geführt.
2 Aufnahme
2.1 Die Aufnahme eines Mitglieds ist abhängig von der Bespielkapazität der zur Verfügung stehenden Tennisplätze.
2.2 Über die Aufnahme entscheidet die Abteilungsleitung durch Mehrheitsbeschluss, auch bei Übergang vom Jugendmitglied zum ordentlichen Mitglied.
2.3 Als Mitglieder der Tennisabteilung werden Gemeindeangehörige vorrangig aufgenommen; ebenso langjährige Mitglieder des TSV Emmering e.V.. Ehegatten und Kinder von Gründungsmitgliedern werden bei der Aufnahme in die Tennisabteilung ebenfalls bevorzugt behandelt.
3 Leitung der Abteilung
3.1 Die Abteilungsleitung, bestehend aus Abteilungsleiter, Stellvertreter, Kassier, Schriftführer, Platzwart sowie 2 Revisoren. Sie wird auf der Jahreshauptversammlung der Tennisabteilung jeweils für zwei Jahre gewählt und hat jährlich zu ihrer Entlastung Rechenschaft abzulegen.
3.2 Die Leitung der Tennisabteilung obliegt dem 1. Abteilungsleiter, bei dessen Verhinderung seinem Stellvertreter.
4 Beiträge
4.1 Die Tennisabteilung erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge, die zur Deckung aller Kosten für die Erhaltung und Pflege ihrer Tennisanlage dienen.
4.2 Neumitglieder und Jugendliche, die als Vollmitglieder in die Abteilung eintreten, müssen derzeit keine Aufnahmegebühr entrichten.
5 Jährliche Arbeitsleistung
5.1 Jedes volljährige, aktive Mitglied hat jährlich 5 Arbeitsstunden zu leisten. Zusätzliche Arbeitsstunden können bei besonderen Vorhaben angeordnet werden. Dies wird bei der Jahreshauptversammlung der Tennisabteilung angekündigt. Jedes Mitglied hat bis zur Platzeröffnung zwei der festgesetzten Arbeitsstunden zu erbringen. Diese zwei Stunden können nach der Platzeröffnung nicht mehr abgearbeitet werden und müssen mit 20 Euro je Stunde bezahlt werden. Die restlichen Stunden sind in Absprache mit dem Platzwart bis zum Saisonende abzuleisten.
Die Arbeitsstunden sind von allen Mitgliedern ab dem Folgejahr ihrer Volljährigkeit zu erbringen. Den Zeitpunkt der Platzeröffnung bestimmt der Platzwart.
5.2 Notwendige Arbeiten werden bekanntgegeben.
5.3 Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 20 Euro pro Stunde dem jeweiligen Mitglied verrechnet und per Bankeinzug belastet.
5.4 Mehrleistungen des einen Ehegatten werden mit Minderleistungen des anderen Ehegatten verrechnet. Bei Verhinderung können angeordnete Arbeitsstunden nach Absprache auch von Dritten erbracht werden. Die Entscheidung hierzu ist der Abteilungsleitung vorbehalten.
5.5 Über Änderungen zu Ziff. 5 dieser Satzung entscheidet die Abteilungsleitung durch Mehrheitsbeschluss.
6 Zahlungen
6.1 Sämtliche Zahlungen werden durch Bankeinzug getätigt.
6.2 Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und bis spätestens 31. März eines jeden Jahres in voller Höhe fällig.
6.3 Erst die Zahlung des Beitrages für den TSV Emmering e.V., des Mitgliedsbeitrages für die Tennisabteilung und ggf. der Aufnahmegebühr, berechtigen zum Spielbetrieb.
6.4 Änderungen von persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung, Kontonummer, Namensänderung) sind der Abteilungsleitung unverzüglich bekanntzugeben.
7 Spielordnung
7.1 Für die Abwicklung des Spielbetriebes besteht eine besondere Spiel- und Platzordnung.
7.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich an die Richtlinien der Satzung sowie der Spiel- und Platzordnung zu halten. Verstöße sind der Abteilungsleitung zu melden!
8 Gastspieler
8.1 Gäste sind nur in Begleitung eines aktiven Abteilungsmitgliedes spielberechtigt.
8.2 Die Spielgebühr für Gaststunden wird von der Abteilungsleitung festgesetzt und im Gästebuch veröffentlicht.
8.3 Die Gaststunde ist vor Spielbeginn in das Gästebuch einzutragen und wird dem Mitglied per Bankeinzug belastet. Bei Nichtbeachtung der Eintragung, wird pro nicht eingetragener Gaststunde eine Gebühr in Höhe von 20 Euro fällig.
9 Mitgliedschaft
9.1 Die Mitgliedschaft gilt für das volle Kalenderjahr und kann bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
9.2 Bei Austritt oder Ausschluss erfolgt keinerlei Rückerstattung des Beitrages oder der ggf. gezahlten Aufnahmegebühr.
9.3 Ein Mitgliedertausch innerhalb der Familie bedarf der Genehmigung der Abteilungsleitung.
9.4 Der Antrag auf eine passive Mitgliedschaft ist bei der Abteilungsleitung bis spätestens zur Jahreshauptversammlung schriftlich einzureichen. Passive Mitglieder sind von der Ableistung der Arbeitsstunden befreit.
10 Verhaltensweise
10.1 Alle Mitglieder der Tennisabteilung haben sich außerhalb und innerhalb der Tennisanlage so zu verhalten, dass dem TSV Emmering e.V. kein Schaden zugefügt und dessen Ansehen geschädigt wird.
10.2 Ein Mitglied kann seine Mitgliedschaft verlieren, wenn es gegen die in der Satzung des TSV Emmering e.V. §§ 3 und 4 genannten Gründe verstößt.
10.3 Zuschauer haben sich grundsätzlich außerhalb der Spielfelder aufzuhalten.
11 Hauptversammlung
11. Die Tennisabteilung hält unabhängig vom Hauptverein jährlich eine Jahreshauptversammlung ab.
11.2 Bei jeder Jahreshauptversammlung ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
11.3 Bei der Wahl entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Wiederwahl ist zulässig.
11.4 Die vorstehenden Richtlinien können durch Mehrheitsbeschluss bei der Jahreshauptversammlung geändert werden.
Emmering, den 03. Mai 2019
Tennisabteilung des TSV Emmering e.V.
Die Abteilungsleitung