SPIEL – UND PLATZORDNUNG DER TENNISABTEILUNG DES TSV EMMERING E.V.

Im Interesse eines geordneten und harmonischen Ablaufes bitten wir alle Mitglieder, die nachfolgenden Bestimmungen korrekt einzuhalten.

1. Spielberechtigung

1.1 Spielberechtigt ist jedes Mitglied der Tennisabteilung, das den Mitgliedsbeitrag für den TSV Emmering e.V., den Spartenbeitrag und ggf. Aufnahmegebühr der Tennisabteilung bezahlt hat. Gäste sind gegen Entrichtung eines Gästebeitrages und nur zusammen mit einem aktiven Mitglied spielberechtigt.

1.2 Jugendliche (nicht berufstätig) und Schüler müssen Montag mit Donnerstag vor 8.00 Uhr und nach 17.00 Uhr und Freitag vor 8.00 Uhr und nach 15.00 Uhr gegenüber ordentlichen Mitgliedern zurücktreten.

1.3 Die Spielzeiten sind täglich von 7.00 bis 21.00 Uhr.

2. Der Spielbetrieb

2.1 Angefangen wird jede volle Stunde; die Spieldauer beträgt 55 Minuten. Vor Verlassen des Platzes haben die Spieler den Platz in der von der Abteilung festgelegten Weise in einen ordentlichen Zustand zu bringen. Vor Ablauf der Spielstunde (ca. 5 min.) haben die Platzbenützer den Platz abzuziehen, wenn nötig die Linien zu säubern und im Sommer bei sehr trockenem Boden den Platz auch zu spritzen. Sollte nach Ablauf der regulären Spielstunde kein Anspruch auf den Platz durch ein anderes Mitglied angezeigt sein, so können die Spieler so lange weiterspielen, bis der Platz von anderen Spielern beansprucht wird. Sind alle Plätze belegt, so zeigt ein wartender Spieler an, dass er für die nächste Stunde diesen Platz beanspruchen möchte. Der Spieler kann 5 Min. vor Ablauf der Spielstunde der Vorgänger den betreffenden Platz betreten, damit die Spielenden rechtzeitig ihr Spiel beenden und den Platz in Ordnung bringen können.

2.2 Bei größerem Andrang soll Doppel gespielt werden. Dies ist der Fall, wenn alle Plätze für die darauffolgende Stunde belegt sind. Forderungsspiele können über die volle Stunde hinaus zu Ende geführt werden.

2.3 Vollmitglieder können mit auswärtigen Gästen spielen. Das mit einem Gast spielende Mitglied, muss vor Beginn der Spielzeit in einem hierfür aufliegenden Buch die Eintragung mit seinem Namen, Datum und Zeitangabe vornehmen, Die Spielgebühr für den Gast beträgt 5 Euro pro Stunde, bei einem Doppelspiel 2,50 Euro pro Stunde und Gast. Die Gastspielgebühren werden dem Mitglied einmal jährlich abgebucht.

3. Turnierspiele

Bei Turnieren sind die dafür notwendigen Plätze gesperrt. Dies wird vorher angekündigt und auf der Platztafel angezeigt. Termine für Turniere werden von der Abteilungsleitung festgelegt.

4. Ranglistenspiele

Ranglistenspiele regelt die Ranglistenspielordnung. Bei Streitigkeiten ist die Entscheidung des Spielleiters bindend.

5. Verbands- und Rundenspiele

Verbands- und Rundenspiele werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.

6. Schlüssel

Jedes volljährige Mitglied erhält gegen Kaution vom Kassier einen Schlüssel für die Tennisanlage. Nach Beendigung der Mitgliedschaft im Verein ist der Schlüssel an den Kassier zurückzugeben, die Schlüsselgebühr wird dann zurückerstattet. Beim Verlassen des Platzes, Tennisheims und der sanitären Anlagen hat das Mitglied wieder abzuschließen, sofern kein anderes Mitglied mit Schlüssel die Anlage nach ihm verlässt!

7. Spielkleidung

Die Tenniskleidung muß den normal üblichen Gepflogenheiten des Tennissports entsprechen. Das Betreten des Platzes ist nur mit Tennisschuhen erlaubt!

8. Haftung

Jeder Spieler haftet persönlich für selbst verschuldete Beschädigungen des Platzes und dessen Einrichtungen. Er hat diese unverzüglich dem Platzwart zu melden! Eltern haften für ihre minderjährigen Mitglieder! Für persönliches Eigentum übernimmt die Tennisabteilung keinerlei Haftung!

9. Bespielbarkeit der Plätze

Den Anordnungen des Platzwartes sowie der Abteilungsleitung hinsichtlich der Bespielbarkeit der Plätze und der Ordnung auf der gesamten Tennisanlage ist unbedingt Folge zu leisten!

10. Verstöße

Die Abteilungsleitung ist berechtigt, bei Verstößen gegen die sportliche Fairness, gegen die Abteilungssatzung und Spielordnung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Sie sind in der Satzung des TSV Emmering e.V. §§ 3 und 4 enthalten.

11. Geltung

Die vorstehende Spielordnung und Platzordnung wird durch Mehrheitsbeschluss der Abteilungsleitung den jeweiligen Gegebenheiten angepasst.

Tennisabteilung des TSV Emmering e.V.
Die Abteilungsleitung

Stand: 03. Mai 2019